Die Schulkonferenz

Nach §§ 65f des Schulgesetzes NRW ist die Schulkonferenz „das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.“
Sie entscheidet z.B. über das Schulprogramm, Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern, Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, Einführung von Lernmitteln, Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind,
Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten, Schulhaushalt, Erlass einer Schulordnung.
An unserem Gymnasium hat die Schulkonferenz 18 Mitglieder, je 6 Vertreter/innen der Schülerschaft, der Elternschaft, des Kollegiums, außerdem den Schulleiter als Vorsitzenden. Dieser hat nur bei Stimmengleichheit Stimmrecht.
Die  Vorsitzende der Schulpflegschaft und die Schülersprecherin sind geborene Vertreterinnen der Elternschaft bzw. Schülerschaft.
Der stellvertretende Schulleiter und die SV-Lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.