Schulordnung des Gymnasiums im Gustav-Heinemann-Schulzentrum

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Grundgesetz, Art. 1 (1)). Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt (Grundgesetz, Art. 2 (1)). Wir vermeiden jede Form von Gewalt, sei sie körperlich oder seelisch. Wir distanzieren uns von rassistischen, sexistischen, diskriminierenden Äußerungen und Gesten aller Art. Wir achten auf einen angemessenen, gewaltfreien Sprachgebrauch und auf ein gerechtes Diskussionsverhalten. Respekt, Toleranz und Hilfsbereitschaft prägen den Umgang zwischen allen am Schulleben Beteiligten. Wir achten das Eigentum anderer und das der Schule.

Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen

Die Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für ihre Bildung und bejahen die Notwendigkeit lebenslangen Lernens. Auch die Eltern schaffen die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und unterstützen das Erziehungskonzept der Schule. Der Unterricht beginnt pünktlich. Die Schülerinnen und Schüler erledigen ihre Hausaufgaben gewissenhaft und regelmäßig und halten ihr Unterrichtsmaterial bereit. Versäumte Inhalte werden selbstständig nachgeholt. Fehlzeiten werden unaufgefordert, umgehend und angemessen entschuldigt.

Umgang mit der Schulordnung

Aufgaben der Schulleitung:

Die Schulleitung sieht ihre wichtigste Aufgabe darin, Schüler und Lehrkräfte in ihren Bestrebungen um eine erfolgreiche Schullaufbahn zu unterstützen.

Die Schulleitung schafft die Bedingungen dafür, dass die Lehrkräfte einen optimalen Unterricht halten und ihre Schüler individuell fördern können. Sie definiert und strukturiert Zuständigkeitsbereiche, koordiniert die Arbeit der Fachschaften und sorgt für einen ertragreichen und transparenten Austausch von Informationen und Ergebnissen. Die Schulleitung steht dem Kollegium zur Seite und vermittelt zwischen Lehrern, Schülern und Eltern. Sie schafft den Rahmen für Diskussion und Prüfung von Neuerungen im Bereich Unterricht und Leistungsüberprüfungen ebenso wie für Organisation und Durchführung von Arbeitsprozessen, die neben dem alltäglichen Unterrichts- und Prüfungsbetrieb anfallen. Sie ermutigt Lehrer und Schüler zur Projektarbeit, fördert schulische Veranstaltungen und trägt zur positiven Außenwirkung der Schule bei. Aufgabe der Schulleitung ist es, die Verwaltungsarbeit so zu koordinieren, dass die Lehrkräfte ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit bestmöglich bewältigen können. Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine verantwortungsvolle Personalpolitik zu betreiben, so dass Unterrichtsausfall minimiert werden kann und die langfristige Arbeitsbelastung der Kollegen ein produktives Maß nicht übersteigt.

 

Aufgaben der Lehrkräfte:

Die Lehrkräfte sehen ihre wichtigste Aufgabe darin, die Schüler zu einem erfolgreichen Schulabschluss zu führen. Sie vermitteln Lerninhalte in einer alters- und zeitgemäßen Form und fördern die soziale Integration der Schüler. Darüber hinaus geben sie ein Beispiel lebenslangen Lernens und sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst.

Die Lehrkräfte unterstützen die Schüler in ihren Bestrebungen nach einem erfolgreichen Schulabschluss. Sie fördern die individuellen Stärken der Schüler und ermöglichen ihnen eine persönliche Entfaltung in sozialer Verantwortlichkeit. Die Lehrkräfte sind sich bewusst, dass sie Vorbildwirkung haben und orientieren ihr Handeln danach: Sie zeigen und vermitteln Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeit, kritische Selbstreflexion, Achtung vor dem Anderen und Engagement. Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit sind Prinzipien ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Die Lehrkräfte betrachten es als ihre Aufgabe, die Schüler individuell zu beraten. Bei abfallenden Leistungen, Regelverstößen, Disziplinproblemen, aber auch bei anderen offensichtlichen Problemen nehmen sie Kontakt zum Elternhaus auf. Das Verhältnis der Lehrkräfte zu den Schülern ist grundsätzlich von Wohlwollen geprägt. Die Lehrkräfte bereiten ihren Unterricht sachgerecht vor und halten ihn gewissenhaft. Schriftliche Arbeiten werden für Schüler transparent korrigiert und bewertet. Durch regelmäßige (schulinterne und externe) Fortbildungen sind die Lehrkräfte bestrebt, fachlichen und didaktischen Entwicklungen gerecht zu werden. Es ist für sie selbstverständlich, neue Unterrichtsformen und -medien zu prüfen. Projekt- und Teamarbeit haben einen festen Platz im Unterrichtsgeschehen. Das Verhältnis der Lehrkräfte untereinander ist kollegial und solidarisch.

Aufgaben der Schüler:

Die Schüler verstehen ihre Schule als Lebensraum, den sie nach eigenen Interessen mitgestalten können und sollen. Sie übernehmen altersgemäß Verantwortung für ihren Bildungsprozess und für das Wohlergehen aller, die am Schulleben beteiligt sind. Sie haben Respekt vor der Persönlichkeit, den Leistungen und dem Eigentum anderer.

Die Schüler tragen durch ein angemessenes Verhalten im und außerhalb des Unterrichtes dazu bei, ihr Wissen und Können zu vermehren. Sie entwickeln zunehmend eigene Interessen und Fähigkeiten, die auch zur Gestaltung des Schullebens und von Unterrichtsprojekten genutzt werden. Sie übernehmen die Verantwortung für den eigenen Lernfortschritt; sie arbeiten selbstständig, insbesondere auch, wenn Unterrichtsstoff versäumt wurde. Das gewissenhafte Anfertigen der Hausaufgaben ist selbstverständlich. Die Schüler erweisen sich als ehrlich und verlässlich, damit der Unterricht ertragreich und das Verhältnis zwischen Lehrendem und Lernenden von Vertrauen und Respekt geprägt ist. Sie vermeiden, was das Miteinander an unserer Schule beeinträchtigt, besonders den Einsatz körperlicher und seelischer Gewalt. Ältere Schüler sind sich ihrer Verantwortung für Jüngere bewusst: Sie vermeiden den Konsum von Rauschmitteln und verharmlosen ihn nicht. Mit den Räumen und dem Eigentum der Schule gehen die Schüler sorgsam und pfleglich um und bringen dadurch ein Verantwortungsbewusstsein auch gegenüber künftigen Schülern und allen hier arbeitenden Personen zum Ausdruck. Die Schüler streben eine fächerübergreifende Perspektive an, erkennen die Komplexität von Unterrichtsinhalten und arbeiten auch über das Geforderte hinaus. Sie entwickeln eine kritische Haltung zu den Medien, zu einer oberflächlichen Konsumorientierung und zu einem einseitig ökonomisch geprägten Nutzenbegriff.

Aufgaben der Eltern/Erziehungsberechtigten:

Die Eltern unterstützen und begleiten ihr Kind auf dem Weg zu einem erfolgreichen Schulabschluss.

Die Eltern übernehmen den größten Teil der Erziehung. Sie geben ihren Kindern den nötigen Rückhalt und vermitteln Werte, die soziale Integration ermöglichen. Sie unterstützen ihre Kinder, indem sie die Voraussetzungen für ein lebenslanges, angstfreies Lernen schaffen und indem sie das Erziehungskonzept der Schule mittragen. Die Eltern nehmen ihre Fürsorgepflicht wahr und sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Zivilcourage, Höflichkeit, Engagement, eine kritische Haltung zu Konsum und Medien werden auch und vor allem im Elternhaus gefördert, so dass die Bemühungen der Schule unterstützt werden. Die Eltern kooperieren mit den Lehrkräften und informieren sich regelmäßig über den Leistungsstand und das Verhalten ihrer Kinder. Sie achten auf den Verzicht von Rauschmitteln, auf eine gesunde Ernährung, auf ausreichenden Schlaf und angemessene Kleidung.

Haus-, Pausen- und Mensaordnung

  • Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgelände frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und das Schulgebäude frühestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
  • Die Schülerinnen und Schüler tragen in der Schule angemessene Kleidung. Unangemessen sind militärische Kleidung, Springerstiefel, bauchfreie und weit ausgeschnittene Tops sowie Hosen, die die Unterwäsche zeigen. Kopfbedeckungen werden im Unterricht nicht getragen.
  • Das Kaugummikauen und das Rauchen sind auf dem Schulgelände untersagt.
  • Für die Sauberkeit und die Reinhaltung von Schulgebäude und Schulgelände sind alle Schülerinnen und Schüler mitverantwortlich. Abfälle gehören ausschließlich in Papierkörbe und Abfallbehälter. Nach Schulschluss stellen jede Schülerin und jeder Schüler den eigenen Stuhl auf den Schultisch. Der Unterrichtsraum wird von einem Ordnungsdienst der Klasse gesäubert. Die Toiletten werden sauber hinterlassen. Bevor das Schulgebäude oder die Mensa betreten werden, werden die Schuhe gereinigt, insbesondere bei schlechtem Wetter.
  • Mit dem Schuleigentum ist pfleglich umzugehen. Gegenstände werden weder mutwillig zerstört noch beschmiert.
  • Wertsachen und höhere Geldbeträge sind grundsätzlich nicht mit in die Schule zu bringen. Auf dem Schulgelände werden Handys, MP3-Player, CD-Player oder ähnliche Geräte nicht benutzt. Ein Gebrauch zu Unterrichtszwecken ist nach vorheriger Absprache mit der Lehrkraft zulässig.
  • Zweiräder werden auf dem Schulgelände geschoben. Die Arbeit des Fahrradkellerdienstes wird unterstützt. Fahrräder und andere Fahrzeuge sind stets sicher abzuschließen.
  • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I halten sich bis Unterrichtsschluss ausschließlich auf dem Schulgelände auf.
  • In den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in den freigegebenen Bereichen des Schulgebäudes (S II im Oberstufentrakt, alle Jahrgänge im Foyer und im Gang vor der Aula) auf oder sie verlassen das Schulgebäude und halten sich auf dem Schulhof auf. Die Flure und Treppenhäuser sowie der Gang vor den Verwaltungsräumen sind keine Aufenthaltsorte.
  • Schülerinnen und Schüler sprechen in dringenden Fällen einzeln während der großen Pause am Lehrerzimmer vor.
  • Kleine Pausen dienen der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts: Raumwechsel, Aufräumen, Vorbereiten des Unterrichts, Tafelputzen, Lüften des Klassenraums. Findet kein Raumwechsel statt, bleiben alle Schülerinnen und Schüler im Klassenraum und warten dort in Ruhe auf das Eintreffen der Fachlehrerin oder des Fachlehrers.
  • Das Ballspielen auf dem Schulhof ist nur mit Softbällen erlaubt. Basketballspielen ist auf dem Basketballfeld und Tischtennisspielen ist an den Tischtennisplatten in den großen Pausen möglich.Das Werfen von Schneebällen und Gegenständen ist untersagt.
  • Die Mensa darf in den großen Pausen ausschließlich zum Einkaufen und während der unterrichtsfreien Stunden aufgesucht werden.
  • Die Mensa dient der Entspannung und Erholung in der Mittagspause. Die Lautstärke und das Verhalten müssen daher entsprechend zurückhaltend und rücksichtsvoll sein.
  • Das warme Mittagessen wird von 12.15 - 14.15 Uhr ausgegeben. Für die Essensbestellung und Essensausgabe wird ein Datenchip verwendet (siehe weitere Hinweise auf der Homepage).
  • Die Durchgänge bleiben frei von Gepäck und Kleidung.
  • Zur Essensausgabe stellt man sich in die Reihe. Jeder erhält sein eigenes Tablett. Nach dem Essen werden die Stühle wieder an den Tisch gerückt und die Tabletts in den Geschirrwagen geräumt.
  • Speisen und Getränke, die versehentlich auf den Tisch bzw. auf den Boden fallen, werden von jedem selbst entfernt oder das Mensapersonal wird um Hilfe gebeten.
  • Das Essen wird ausschließlich im Mensabereich eingenommen. Auch Geschirr und Besteck dürfen nur in der Mensa benutzt werden.

 

 

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Schüler erklären: Menschenwürde

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (GG Artikel 1,1):

So steht es im ersten Artikel des Grundgesetzes, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Auf diesem Artikel bauen alle weiteren Artikel auf. Die Menschenwürde ist der sittlich-geistige Eigenwert des Menschen und begründet seinen Anspruch auf Achtung und Respekt. Die Menschenwürde bezeichnet die wichtigste Wertentscheidung des Grundgesetzes und sie ist die Basis für alle Menschenrechte. Menschenwürde kommt jedem einzelnen Menschen zu, sie kann nicht verloren und nicht ausgesetzt werden.

Aufgrund seiner Menschenwürde hat jeder Einzelne das Recht darauf, als ganzheitliche Person respektiert und als gleichberechtigt behandelt zu werden. Jeder bzw. jede hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Schutz der Persönlichkeit und auf Selbstbestimmung. Die Menschenwürde beinhaltet das Recht darauf, nicht aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts oder seiner Religionszugehörigkeit diskriminiert oder vorverurteilt zu werden. Weiterhin beinhaltet sie den Schutz gegen Selbstjustiz, Degradierung, Erpressung, Beleidigung, Manipulation. Auch die Wahrung der persönlichen Privat- und Intimsphäre ist ein Bestandteil der Menschenwürde. Sie gewährleistet elementare Rechtgleichheit.

Die Menschenwürde ist einerseits ein Abwehrrecht gegen öffentliche und unrechtmäßige Gewalt, also ein Recht, das alle Organe des Staates dazu verpflichtet, Angriffe auf die Würde des Einzelnen rechtlich und tatsächlich zu verhindern. Andererseits ist sie ein Leistungsrecht. Das bedeutet, der Gesetzgeber und die vollziehende Gewalt sind dazu verpflichtet, allgemeinverbindliche Normen und Gesetze zu erlassen, die den Schutz der Menschenwürde bestmöglich gewährleisten. Der Staat muss also nicht nur selbst Angriffe auf die Würde des Menschen unterlassen, sondern er muss aktiv darauf hinwirken, dass die Menschenwürde eines jeden Menschen geachtet wird.

Klasse 9c: Esma, Hendrik, Maria, Rabia