Die spezifische Bedeutung des Erdkundeunterrichts innerhalb des Lernbereichs Gesellschaftslehre liegt in der Erfassung des Raumes als Rahmenbedingung menschlichen Lebens. Der Erdkundeunterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler, jene raumgebundenen Strukturen und Prozesse zu verstehen, in denen sich naturgeographische, ökologische, politische, wirtschaftliche und soziale Gegebenheiten und Zusammenhänge zu einem Gefüge vereinen, welches den Menschen als räumlich geprägte Lebenswirklichkeit begegnet. Diese räumlichen Strukturen und Prozesse zu verstehen ist notwendig, um zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts einen sachangemessenen Beitrag zu leisten, damit
werden. Das Fach Erdkunde leistet auf diese Weise auch einen Beitrag zur politischen und zur ökonomischen Bildung. Es macht beispielsweise deutlich, wie konkurrierende Raumansprüche unterschiedlicher gesellschaftlicher Interessensgruppen in demokratischen Verfahren der Raumplanung gegeneinander abgewogen werden müssen. Es vermittelt Kenntnisse über die Naturfaktoren und ihre Wechselwirkungen als Bedingung und Ausdruck des wirtschaftlich handelnden Menschen.
[vgl. Kernlehrplan Erdkunde]
Frau Maasmann