Individuelle Förderung ist grundsätzliches Prinzip des Unterrichtens und Erziehens an unserem Gymnasium. Dazu gehören einerseits die Förderung von Begabungen und andererseits der Umgang mit Lernschwierigkeiten und Entwicklungsverzögerungen, aber ebenso sind die gezielte Mädchen- und Jungenförderung und die Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die selbstständiges Arbeiten ermöglichen, von grundlegender Bedeutung.
Ausgangspunkt unserer Förderung sind die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, sodass grundlegend immer genaue Beobachtungen und diagnostische Verfahren Anwendung finden. An unserem kleinen Gymnasium mit überschaubarer SchülerInnen- und LehrerInnen-Zahl sind uns der kollegiale Austausch und damit verbunden verschiedene Blickrichtungen auf jedes einzelne Kind ein ganz besonderes Anliegen.
Individuelle Förderung wird im Unterricht zum einen beispielsweise durchgeführt mittels der Kommentare und der Anmerkungen zu den Klassenarbeiten, den Lernerfolgskontrollen, den Hausaufgaben und Arbeitsmaterialien.
Berichtigungen nach Fehlerschwerpunkten anfertigen zu lassen und zu überprüfen, ist ebenfalls eine Methode, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern.
Individuelle Förderung heißt auch, unseren Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, Versäumtes oder nicht Verstandenes nachzuarbeiten.
Individuelle Förderung findet zum anderen beispielsweise statt
Ausführliche Förderpläne in schriftlicher Form vermitteln Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern, was aufgearbeitet werden muss. Individuelle Förderung bedeutet, Schülerinnen und Schülern, wenn möglich, Aufgaben nach Lernbedarf, Interessen und Fähigkeiten zu stellen und bei der Fächerwahl und der Laufbahn individuell zu beraten. Ebenso werden Schülerinnen und Schüler individuell im Rahmen von Wettbewerben, Auslandsaufenthalten, Arbeitsgemeinschaften oder Sprachfahrten gefördert.
In den Jahrgangsstufen 5 und 6 nehmen wir uns vor allem in den Kernfächern viel Zeit für die Diagnose und Aufarbeitung inhaltlicher oder methodischer Lücken, aber auch für kreative, offenere Arbeitsformen, die Begabungen und Interessen auch auf spielerischem Wege zu wecken und zu fördern. Schwerpunkte der Förderprogramme formulieren die jeweiligen Fächer.
Auch die Freiarbeit kann methodischer Bestandteil unseres Konzepts zur individuellen Förderung sein. Materialien mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad helfen den Schülerinnen und Schülern dabei, Lerndefizite zu verringern und Interessen und Begabungen zu vertiefen.Anfangs unter Anleitung wählen die Kinder die für sie passenden Materialien zunehmend selbstständig aus, so dass ihre Bereitschaft gestärkt wird, Verantwortung für den eigenen Lernprozess zu übernehmen.Die Qualität ihrer Arbeit überprüfen sie mit Hilfe von Musterlösungen und durch die Kontrolle der Fachlehrerinnen bzw. Fachlehrer.
Für den Bildungsgang G9 ergeben sich ab dem Schuljahr 2019/20 folgende Möglichkeiten, um herausragend begabte Schülerinnen und Schüler besonders zu fördern und zu fordern:
1) Drehtürmodell:
Schülerinnenund Schüler mit einer außergewöhnlichen Begabung in einem beliebigen Fach (z.B. im Fach Musik) dürfen in ihrem Begabungsfach am Unterricht einer höheren Jahrgangsstufe teilnehmen. Versäumte Unterrichtsinhalte der eigenen Jahrgangstufe werden eigenständig nachgearbeitet, die entsprechenden Fachlehrerinnen und Fachlehrer überprüfen das.
2) Sprachenmodell:
Besonders sprachbegabten Schülerinnenund Schülern kann das Erlernen von bis zu vier Fremdsprachen (statt 3) ermöglicht werden. Dazu muss die zweite Fremdsprache, die bei G9 eigentlich erst in Klasse 7 einsetzt, bereits ab Klasse 6 gelernt werden. Die zweite Fremdsprache wird also in einem Kurs der nächsthöheren Jahrgangsstufe ab Klasse 6 erlernt, versäumte Unterrichtsinhalte der eigenen Jahrgangsstufe werden eigenständig nachgearbeitet, die entsprechenden Fachlehrerinnen und Fachlehrer überprüfen das.
Resultierende Sprachenfolge: E ab 5.1, F/L ab 6.1, L/F ab 7.1, I/anderes WPII-Fach ab 9.1
3) Springermodell:
Außergewöhnlich begabten Schülerinnenund Schülern kann das Überspringen einer Jahrgangsstufe (und damit G8) ermöglicht werden. Geeignet wäre z.B. ein Sprung von 7.1 nach 8.2.
Dazu muss die zweite Fremdsprache, die bei G9 eigentlich erst in Klasse 7 einsetzt, bereits ab Klasse 6 gelernt werden. Die zweite Fremdsprache wird also in einem Siebenerkurs ab Klasse 6 erlernt, versäumte Unterrichtsinhalte der eigenen Jahrgangsstufe werden eigenständig nachgearbeitet, die entsprechenden Fachlehrerinnen und Fachlehrer überprüfen das.
Zumindest in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss mithilfe entsprechender Zusatzmaterialien dafür Sorge getragen werden, dass die Inhalte des übersprungenen Jahres (7.2 und 8.1) eigenständig und mit Hilfe der Erziehungsberechtigten erarbeitet werden können.
Stand: 05.09.2019
Herr Jahnke