Die Fachschaft Musik verfügt über zwei schöne, funktionale Fachräume, die beide mit Flügel bzw. E-Piano und Schlagzeug ausgestattet sind. Ein E-Bass sowie eine E-Gitarre sind ebenfalls vorhanden und werden im Unterricht genutzt. Weiterhin kommen unser umfangreiches Orff-Instrumentarium und Boomwhackers zum Einsatz. Außerdem verfügt die Fachschaft über 17 Keyboards, die häufig zur Erarbeitung von Unterrichtsinhalten hinzugezogen werden. Die Räume sind multimedial bestens ausgestattet. So verfügt jeder der beiden Musikräume über einen Computer mit Internetzugang, einen Beamer, eine Präsentationskamera und Hifi-Geräte. Der reichhaltige Präsenzbestand an Musikbüchern für die Unter-, Mittel- und Oberstufe und Partituren machen thematisch flexible Unterrichtsinhalte möglich.
Dem Förderverein des Gymnasiums ist die Förderung der Musik seit jeher ein großes Anliegen gewesen. Daher hat er im Laufe der Jahre einige Instrumente für die Fachschaft Musik angeschafft, die die Schülerinnen und Schüler jeweils für maximal ein Jahr kostenfrei ausleihen können. Derzeit stehen ein Tenorsaxophon, eine Querflöte, ein Cello, eine Trompete und ein E-Bass zur Verfügung.
Belegungspflicht in der Jahrgangsstufe EF/Q1: Musik oder Kunst, oder Literatur (erst in Jg. Q1).
Das Fach Musik endet am GHG nach der Jahrgangsstufe Q1, d.h. ein Abitur in Musik ist derzeit nicht möglich. Daher wird dieses Fach in der Regel nur mündlich belegt.
In der Jahrgangstufe Q1 besteht die Möglichkeit, den Musikkurs als „musikpraktischen Kurs“ zu führen. Darüber entscheidet der jeweilige Kurs. Dies bedeutet, dass die drei Wochenstunden in zwei Stunden Praxis und eine Stunde Theorie aufgeteilt sind. Vorraussetzung für diesen musikpraktischen Kurs sind entweder Grundkenntnisse in einem Instrument oder gesangliche Fähigkeiten (z.B. Chorerfahrung) der einzelnen Kursteilnehmer.
Grundlage für den Unterricht in der GOS sind die neuen Kernlehrpläne, die ab dem Schuljahr 2014/2015 in Kraft getreten sind.
Bläserunterricht und Bläserensemble:
An unserer Schule bieten wir derzeit ab dem zweiten Halbjahr der Klasse 5 Instrumentalunterricht an. Die Kinder erlernen dabei ein sinfonisches Blasinstrument (Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Euphonium).
Die Zuordnung der Schüler zu ihrem Instrument erfolgt nach Beratung mit den Instrumental- und Musiklehrern. Die Kinder, die am Instrumentalunterricht teilnehmen, sollten auf dem gewählten Instrument möglichst noch keine Vorkenntnisse mitbringen. Nach erfolgter Anmeldung ist die Teilnahme bis zum Ende der Jahrgangsstufe 6 verpflichtend.
Die Schülerinnen und Schüler werden in einer zusätzlichen Musikstunde in der Kleingruppe ihres Registers von qualifizierten Instrumentallehrern der Musikschule Rhein-Ruhr unterrichtet. Derzeit erfolgt dies freitags im Anschluss an den regulären Unterricht. Die dafür anfallenden Kosten liegen für die zwei Jahre bei ca. 40 € monatlich (Durchbezahlung). Die Kosten sind für alle Teilnehmer gleich. Weitere Kosten entstehen lediglich für Gebrauchsmaterial, Zubehör und Noten. Sollte die finanzielle Seite im Einzelfall ein Problem darstellen, sind flexible Lösungen möglich.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, in der Jahrgangsstufe 6 an einem Bläserensemble teilzunehmen. Derzeit liegen die Kosten dafür bei zusätzlichen 10 € pro Monat, da das Ensemble auch von einer Lehrkraft der Musikschule geleitet wird. Hier spielen dann alle Register (Instrumente) zusammen.
Bei den Mitgliedern des Bläserensembles werden ganz nebenbei Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit gesteigert sowie soziale Kompetenzen vermittelt, denn ohne Teamfähigkeit, Toleranz und Integrationsbereitschaft lässt sich kein harmonischer Klangkörper entwickeln.
Nach den eineinhalb Jahren Bläserensemble oder Bläserklasse (s.u.) haben diejenigen Kinder, die gern weitermusizieren möchten, die Gelegenheit, dies - je nach Möglichkeit - in der Bigband zu tun.
Bläserklasse:
Sofern es genügend Anmeldungen für eine reine Bläserklasse gibt, besteht auch die Möglichkeit, mit Beginn der Jahrgangsstufe 5 (alternativ ggf. mit Beginn des 2. Halbjahres der Klasse 5) eine Bläserklasse einzurichten. Dies würde bedeuten, dass alle Kinder der Klasse ein Blasinstrument erlernen und nach wenigen Wochen Instrumentalunterricht (s.o.) im regulären Musikunterricht miteinander musizieren und musikalische Inhalte anhand von Musikstücken praktisch erarbeiten. Die Vertragsbedingungen gleichen den oben genannten, jedoch haben Bläserklassen mehrere große Vorteile: a) es fallen keine weiteren Kosten für ein Ensemble an, da die Kinder im regulären Musikunterricht musizieren, b) der Lernfortschritt erfolgt nahezu dreimal so schnell, weil die Kinder drei Mal wöchentlich in der Schule musizieren, c) die Motivation der Kinder wird durch das regelmäßige Ensemblespiel stärker gefördert, d) die oben genannten außermusikalischen Kompetenzen treten wesentlich deutlicher zu Tage. Ein weiterer positiver Nebeneffekt: In den bisher durchgeführten Bläserklassen an unserer Schule waren im Vergleich mit den parallelen Klassen erheblich bessere Leistungen in den Hauptfächern erkennbar.
Frau Jäger